Individuelle Gesundheitsleistungen

Indikation und Überweisung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Beratungen sowie Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit (Indikation) besteht. Liegt diese Indikation nicht vor, darf Ihr Frauenarzt die entsprechende Untersuchung nicht durch eine Überweisung verordnen. Wir erstellen dann eine entsprechende Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).